Beauftragte/-r für Öffentlichkeitsarbeit (BÖ)

Der/ die BÖ ist der/ die Pressesprecher/-in des OV und für die interne und externe Öffentlichkeitsarbeit sowie für Maßnahmen zur Helfererhaltung, -werbung und -reaktivierung des OV zuständig. Zur Erfüllung der Aufgaben ist er/ sie in den Informationsfluss des OV eingebunden und bringt sich entsprechend ein.

  • Der/ die BÖ unterstützt den/ die OB bei allen öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen. Hierzu gehören insbesondere:
    • Werbung von Helfern/-innen
    • Maßnahmen zur Erhaltung und Reaktivierung ehemaliger Helfer/-innen
    • Kontaktpflege zu örtlichen Medien
    • Pressearbeit und Mitwirkung an Veröffentlichungen und Publikationen für organisationsinterne und externe Medien,
    • Organisation von zielgruppenorientierten Veranstaltungen (Vorträge, Werbe- und Informationsveranstaltungen), insbesondere Themenauswahl, Ablaufgestaltung, Moderation, Gästebetreuung.
  • Er/ sie stellt durch „interne Öffentlichkeitsarbeit“ den Informationsfluss in seinem/ ihrem Zuständigkeitsbereich sicher und trägt dadurch zur Motivation der THW-Kräfte bei.
  • Er/ sie dokumentiert die Aktivitäten des OV in Wort und Bild und archiviert dies.
  • Zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben wird der/ die BÖ, nach Absprache mit dem/ der Vorgesetzten, durch weitere Helfer/-innen des OV unterstützt.
  • Bei Einsätzen ohne LuK-Stab im OV übernimmt der/ die BÖ in Abstimmung mit der Einsatzleitung die Dokumentation des Einsatzes in Wort und Bild.
  • Bei Einsätzen mit LuK-Stab im OV kann der/ die BÖ eine Stabsfunktion übernehmen (sofern dafür ausgebildet). Die originären Aufgaben des/ der BÖ (Dokumentation in Wort und Bild) werden im Einvernehmen mit dem/ der Vorgesetzten durch eine/-n andere/-n Helfer/-in übernommen.