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Rund um die Uhr für Sie als Anforderer erreichbar

Wenn personelle oder sachliche Unterstützung oder spezielle Fachkunde und Ausstattung gebraucht werden, kann das THW auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen der Kommunen oder des Landes heran gezogen werden.

Das THW anzufordern, ist denkbar einfach:

Im Einsatzfalle alarmieren Sie uns bitte über die Notrufnummer 112.

Ist es nicht ganz so eilig, rufen Sie uns doch erst einmal an und besprechen mit uns die Einsatzmöglichkeiten. Sie erreichen uns auch unter den Rufnummern

* 030 / 7851016 (Telefon)

* 030 / 78990288 (Telefax)

Formell ist der THW-Ortsbeauftragte der Behördenvertreter auf örtlicher Ebene. Amtshilfeersuchen an das THW zu Einsätzen werden in der Regel an ihn gerichtet. Er entscheidet aufgrund der Anforderung über Art und Umfang des THW-Einsatzes und fordert gegebenenfalls überörtliche Hilfe beim THW-Geschäftsführer an. Bei größeren Schadensereignissen werden Kreisverwaltung bzw. Sonderbehörden die Hilfe bei der Geschäftsstelle als Ansprechpartner auf regionaler Ebene einfordern.

Wer führt im Einsatz

Im Einsatzfall werden die THW-Einheiten grundsätzlich der örtlichen Einsatzleitung unterstellt und erhalten von dieser ihre Einsatzaufträge. In der Regel obliegt die Einsatzleitung der Feuerwehr.

Im Rahmen der Führungsorganisation des Bedarfsträgers kann die Einsatzleitung Einsatzabschnitte oder Untereinsatzabschnitte bilden.

Wenn in diesen überwiegend THW-Kräfte eingesetzt werden, kann das THW beauftragt werden, diese Einsatzabschnitte/Untereinsatzabschnitte zu führen. Dies erfolgt durch eine THW-Führungsstelle.

Die Bundesanstalt THW OV Tempelhof-Schöeneberg entscheidet aufgrund der Anforderung im Rahmen ihrer verfügbaren Möglichkeiten über Art und Umfang des THW-Einsatzes.

Abrechnung und Kosten

Keine Frage, der Einsatz des THW kostet Geld. Was letztendlich bezahlt werden muss, steht in vernünftigem Verhältnis zur erbrachten Leistung. Bei Einsätzen, die gegenüber einer Behörde abgerechnet werden müssen, sind dies nur die Kosten, die dem THW aus diesem konkreten Anlass direkt entstanden sind, also keine Verwaltungsgebühren, Vorhaltekosten etc.. Die Abrechnungsrichtlinie des THW bestimmt die zuständige Behörde als Adressaten der Rechnung.

Wir die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk nehnen Ihnen gern die gültigen Kostensätze, insbesondere für spezielles Gerät, das in Ihrem Bereich immer wieder gebraucht werden könnte.

Treten Sie mit uns in Kontakt

 

Bundesanstalt

Technisches Hilfswerk

Ortsverband Berlin

Tempelhof-Schöneberg

Gallwitzallee 123-143

12249 Berlin

Tel.: +49 (0)30 7851016

Fax: +49 (0)30 78990288

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