Das THW

Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk ist die Zivilschutzorganisation des Bundes und ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministerium des Innern. Durch die ehrenamtliche Mitwirkung von rund 80.000 Bürgerinnen und Bürgern im Alter von 6 bis 67 Jahren stellt das THW weltweit eine einzigartige Behörde dar.

Gesetzliche Aufgaben

Das THW ist zunächst mal ausschließlich für den Schutz der Bevölkerung im Verteidigungsfall zuständig, es leistet im Wege der Amtshilfe auf Anforderung der zuständigen Stellen aber auch Unterstützung im Katastrophenschutz und in der alltäglichen Gefahrenabwehr.

Die Aufgaben des THW werden im THW-Gesetz von 2009 detailliert beschrieben. Nach § 1 Abs. 2 übernimmt das THW folgende hoheitliche Aufgaben:

  • Leistung technischer Hilfe im Zivilschutz

  • Leistung technischer Hilfe im Ausland im Auftrag der Bundesregierung

  • Leistung technischer Hilfe im Inland anlässlich von Katastrophen, öffentlichen Notständen und Unglücksfällen größeren Ausmaßes auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen

Selbstverständnis

Die eigene Identität zu definieren ist nicht nur eine Momentaufnahme, sondern kann den Weg in die Zukunft weisen: Wer weiß, auf was er bauen kann, kann sich auf solidem Fundament weiterentwickeln.

Als zu 99 Prozent ehrenamtlich getragene Organisation des Bundes ist das THW einmalig und tief in der Gesellschaft verwurzelt. Das breite Spektrum der Ehrenamtlichen, das die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk so bereichert, ist deshalb schwer in wenige Worte zu kleiden. Im Leitbild und zehn Leitsätzen versucht das THW eine Identitätsbestimmung. Darüber hinaus bezieht das THW klar Stellung zu gesellschaftlichen Themen. Wer wir sind und wofür wir stehen, können Sie im Folgenden lesen.