Der Ortsbeauftragte

Der/ die OB leitet seinen OV in eigener Verantwortung.

  • Dabei vollzieht er/ sie das THW-Gesetz im räumlichen Zuständigkeitsbereich des OV. Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und der hierzu erlassenen Rechtsverordnungen sowie der entsprechenden Richtlinien erfolgen unter dem primären Ziel der Sicherstellung der jederzeitigen Einsatzbereitschaft seiner/ ihrer ihm/ ihr unterstellten Einheiten.
  • Der/ die OB ist für die Einsatzbereitschaft und den Ausbildungsstand seines/ ihres OV verantwortlich.
  • Im Einsatzfall ist er/ sie Ansprechpartner/-in für die Gefahrenabwehrbehörden und sonstigen Bedarfsträgern auf örtlicher Ebene.
  • Er/ sie ist der/ die organisatorische Leiter/-in des THW-Einsatzes in seinem/ ihrem Zuständigkeitsbereich und erteilt den Auftrag zur Einrichtung der LuK des OV.
  • Bei überörtlichen/ überregionalen Einsätzen erhält er/ sie Einsatzaufträge von dem/ der Leiter/- in der Regionalstelle
  • Er/ sie repräsentiert den Ortsverband nach außen.
  • Er/ sie ist Ansprechpartner/-in für die örtliche Helfervereinigung e.V.