Ortsjugendbeauftragte/-r (OJB)

Der/ die OJB ist für die Nachwuchsförderung, fachtechnische Ausbildung und Betreuung der Junghelfer/- innen des OV zuständig. In seiner/ ihrer Funktion als Ortsjugendbeauftragte/-r fördert er/ sie das Ansehen des THW und der THWJugendarbeit nach Innen und Außen.

Der/ die OJB ist verpflichtet:

  • die Junghelfer/-innen in allen Angelegenheiten zu betreuen
  • mit seinem/ ihrem Gesamtverhalten vorbildlich auf die Junghelfer/-innen einzuwirken. unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen das wohlverstandene Interesse der Junghelferin/ des Junghelfers zu fördern.
  • die Junghelfer/-innen entsprechend den Aufgaben des THW auszubilden.
  • die Planung der fachtechnischen Ausbildung mit dem/-r Ausbildungsbeauftragten abzusprechen.
  • Er/ Sie vertritt die Belange der Jugendarbeit seines/ ihres Ortsverbandes in jugendarbeitsbezogenen Gremien (THW-intern/ extern), im Ortsausschuss und gegenüber dem Vorstand der örtlichen THWHelfervereinigung e.V.
  • Er/ Sie soll gemeinschaftlich mit der THW-Jugend e.V. Ferienfreizeitmaßnahmen und ggf. internationale Jugendbegegnungen organisieren und durchführen, sofern dies den Wunsch der JuHe abbildet.
  • Er/ Sie beteiligt sich an regelmäßigen Dienstbesprechungen mit der/ dem Ortsbeauftragten.
  • Er/ Sie übt die Personensorge (Aufsichtspflicht) über die minderjährigen Mitglieder der Jugendgruppe aus.
  • Er/ Sie wird durch die (Teil-) Einheiten des OV bei der Erfüllung der Aufgaben unterstützt.
  • Er/ Sie wirkt mit bei grundsätzlichen, die Jugendarbeit betreffenden Angelegenheiten des Ortsverbandes
  • Er/ Sie stellt die materielle Ausstattung der Jugendgruppe und deren Wartung und Pflege sicher.
  • Bei Einsätzen übernimmt der/ die OJB auf Weisung eine Stabsfunktion in dem LuK-Stab OV.