Stellvertretende/r Ortsbeauftragte/r (stv. OB)

Der/ die stv. OB ist Leiter/-in des OV-Stabes bzw. der LuK OV und Abwesenheitsvertreter/-in des/-r OB. In seiner/ ihrer Abwesenheit nimmt er/ sie dessen Funktion und Aufgaben wahr. Er/ sie ist verantwortlich für den inneren Dienst im OV, sowie für die Einsatzbereitschaft und Ausbildung des OV-Stabes.

  • Der/ die stv. OB ist dem/-r OB gegenüber für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft des OV-Stabes bzw. des LuK-Stabes verantwortlich.
  • Der/ die stv. OB sorgt für die Ausbildung der Mitglieder des OV-Stabes entsprechend den Vorschriften und den für die Ausbildung getroffenen Regelungen, indem er insbesondere:
    • den Ausbildungsstand ermittelt und den Ausbildungsbedarf feststellt
    • die Ausbildung ggf. durchführt oder überwacht
  • Der/ die stv. OB hat durch entsprechende Weisungen und Kontrollen die materielle Einsatzbereitschaft des OV-Stabes jederzeit sicherzustellen. Schäden und Verluste hat er/ sie zu melden.
  • Der/ die stv. OB ist verantwortlich für die Durchführung der dem OV-Stab übertragenen Einsatzaufgaben, indem er insbesondere:
    • die Alarmierung des LuK-Stabes OV gemäß Alarmordnung sicherstellt
    • die Einsatzbereitschaft der OV-Einheiten feststellt und meldet
    • Einheiten/Teileinheiten anforderungs- und fachgerecht entsendet
    • die Alarmierung, Nachalarmierung bzw. Ablösung von OV-Kräften sicherstellt
    • Verbindung zum Anforderer/ Bedarfsträger und ggf. zu den übergeordneten THW-LuK-Stäben aufnimmt
    • entsendet den/die Fachberater/in im Auftrag des/-r OB,
    • die erforderlichen Einsatz- und Lagemeldungen in die THW-Struktur absetzt
    • die Öffentlichkeitsarbeit auf OV-Ebene initiiert
  • Bei Einsätzen übernimmt der/ die stv. OB eine Stabsfunktion in dem LuK-Stab OV
  • Der/ die stv. OB koordiniert die Zusammenarbeit zwischen OV und Jugendgruppe, indem er insbesondere:
    • Kontakt zu Ortsjugendbeauftragte/-n und Jugendgruppenleiter/-in hält
    • die Wahrnehmung der THW-Interessen in der Jugendarbeit sicherstellt
    • die allgemeine Nachwuchsförderung und Ausbildung der Junghelfer/-innen unterstützt.